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Channel: Kommentare zu: Aktuelles BGH Urteil: Die Selbsthilfe gem. § 229 BGB als Rechtfertigungsgrund
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Von: Tim

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Lächerliche Entscheidung.
1. Nicht erforderlich. Es hätte per Handy ohne Problem eine Streife herbeigerufen werden können die den Sachverhalt aufklärt. Der Typ zeigte ja offensichtlich Bereitschaft dazu.

2. Total unverhältnismässig dem Typen ein Messer in die Brust zu rammen in der Konsequenz (!) für ein paar Kopfhörer (Wert 9,99€?).


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